Presse

Charta Nachhaltiges Wohnen

Grundbesitz 24 veröffentlicht Charta Nachhaltiges Wohnen

Mieterschutz, Umweltschutz und Wirtschaftlichkeit als zentrale Werte seit 2010

Hamburg, 5. Juli 2013. Grundbesitz 24 hat heute die Charta Nachhaltiges Wohnen veröffentlicht. Sie enthält die Bewirtschaftungsprinzipien, die Grundbesitz 24 seit 2010 erfolgreich für die Verwaltung von sozial, ökologisch und finanziell nachhaltigen Wohnimmobilien anwendet.

Hintergrund

Die Konzentration auf Wachstumsregionen führt in Deutschland dazu, daß erschwinglicher innerstädtischer Wohnraum in attraktiven Metropolen knapper wird. Dadurch verändern sich bestehende Sozialstrukturen. Raumheizung ist in Deutschland weiterhin der größte fossile Energiebedarfsträger. Die Energiepreise steigen tendenziell stärker als die Mieten und belasten gerade einkommensschwache Mieter. Das monetäre Umfeld führt bei sicherheitsorientierten Kapitalanlegern zu Einkommensrückgängen und zu einer weiterhin hohen Bereitschaft, in sozial und ökologisch nachhaltig verwaltete Wohnimmobilien zu investieren.

Charta Nachhaltiges Wohnen

Die im folgenden wiedergegebene Charta Nachhaltiges Wohnen enthält die Prinzipien, die von Grundbesitz 24 seit 2010 erfolgreich für die Verwaltung von sozial, ökologisch und finanziell nachhaltigen Wohnimmobilien angewendet werden.


Charta Nachhaltiges Wohnen

Richtlinien für die Bewirtschaftung des Wohnungsbestandes der

Nachhaltige Wohnimmobilien Renditefonds Nord GmbH & Co. KG
Nachhaltige Wohnimmobilien Hamburg 02 GmbH & Co. KG
Nachhaltige Wohnimmobilien Hamburg 03 GmbH & Co. KG
Nachhaltige Wohnimmobilien Hamburg 04 GmbH & Co. KG
Nachhaltige Wohnimmobilien Hamburg 5 GmbH & Co. KG
Nachhaltiges Wohnen Hamburg 6 GmbH & Co. KG
Nachhaltiges Wohnen NDS 7 GmbH & Co. KG
Nachhaltiges WohnenDeutschland 8 GmbH & Co. KG

I. Marktlage

Die Konzentration auf Wachstumsregionen führt dazu, daß erschwinglicher innerstädtischer Wohnraum in attraktiven Metropolen knapper wird und sich bestehende Sozialstrukturen verändern. Raumheizung ist in Deutschland der größte fossile Energiebedarfsträger. Energiepreise steigen tendenziell stärker als die Mieten und belasten einkommensschwache Mieter. Das monetäre Umfeld führt zu Einkommensrückgängen bei sicherheitsorientierten Kapitalanlegern. Kurzfristiges Vorteilsdenken ersetzt stellenweise langfristig tragfähige Planungen.

II. Gemeinsame Werte

Gemeinsam mit unseren Kunden setzen wir Geld, Zeit und Expertise ein, um die folgenden Werte zu leben:
1. Mieterschutz
2. Umweltschutz
3. Wirtschaftlichkeit
4. Fairneß.

III. Ziele

Im Sinne der gemeinsamen Werte sind folgende Ziele durch die Geschäftsführung der Gesellschaften zu erreichen. Bei Zielkonflikten geht der höherrangige Wert vor.

1. Mieterschutz

Bestehende Mieterstrukturen sollen erhalten bleiben. Es ist sicherzustellen, daß die Gesamtbelastung der Mieter langfristig stabil und im Rahmen der Einkommensentwicklung bleibt. Familien mit Kindern und Alleinerziehende sind besonders zu beachten und ergänzend zu fördern.

2. Umweltschutz

Der Energieverbrauch ist in jedem Objekt unter 100 kWh/m2a zu senken. Dieses ist durch Einsparungen in den Haushalten und energetische Modernisierungen im Bestand zu gewährleisten. Einsatz und Entsorgung der verwendeten Materialien sollen unbedenklich für Gesundheit und Umwelt sein und die erforderliche bauphysikalische Qualität aufweisen.

3. Wirtschaftlichkeit

Für Anteilseigner ist eine angemessene laufende Verzinsung zu sichern. Durch kontinuierliche Instandhaltung ist der nachhaltige Ertrag des Bestandes zu gewährleisten. Im Falle von Verkäufen ist der bestmögliche Verkaufspreis zu erzielen.

4. Fairneß

Die Beteiligungen sind frei von Interessenkonflikten der Anbieter und Asset Manager.

IV. Maßnahmen

1. Mieterschutz

a. Bestehende Mietverhältnisse

Erhöhungen der Nettomiete bei Bestandsverträgen sind nur zulässig, wenn dafür an anderer Stelle Einsparungen realisiert werden. Die Gesamtbelastung darf nicht über die Einkommensentwicklung hinaus zunehmen.

Regelmäßige Mieterhöhungen ohne Einsparungen, wie das Mietrecht sie erlaubt, sind nicht zulässig.

Vor Maßnahmen der energetischen Modernisierung ist eine Kosten/Nutzenrechnung aus Sicht der Mieter zu erstellen und eine Mieteraufklärung in persönlichen Gesprächen durchzuführen. Durch Modernisierungen ist eine Reduktion der Gesamtbelastung gegenüber dem unmodernisierten Zustand vorzugsweise im Folgejahr und spätestens innerhalb von 3 Jahren zu erzielen. Dabei ist die bisherige Energiepreisentwicklung zugrunde zu legen. Es ist zu prüfen, ob Härten für einkommensschwache Mieter entstehen.

b. Alle Mietverhältnisse

Familien mit Kindern und Alleinerziehenden ist die Mitarbeit im gemeinnützigen Verein Nachhaltiges Wohnen e.V. anzubieten. Der Verein vergütet die Mitarbeit durch Ehrenamtspauschalen. Er speist sich aus Spenden der Anteilseigner, der Geschäftsführung sowie Dritter.

Zur Förderung lokaler Beschäftigung ist die Übertragung von Diensten in den Objekten an Mieter zu prüfen.

Mieter sind über Energiesparpotentiale im Haushalt aufzuklären.

2. Umweltschutz

Vor Durchführung von energetischen Modernisierungen ist eine Umweltbilanz zu erstellen.

Bei Bauteilen mit normalen Brandschutzanforderungen sind nachwachsende Dämmstoffe wie Hanf, Hobelspäne, Holzfasern, Schafwolle, Zellulose nach natureplus einzusetzen. Bei Bauteilen mit erhöhten Brandschutzanforderungen sind mineralische Dämmstoffe wie Wärmedämmstoffe nach RAL-ZU 132 sowie Wärmedämmverbundsysteme nach RAL-ZU 140 (Baustoffklassen A1, A2) einzusetzen.

Energetische Modernisierungen sind durch eine externe Qualitätssicherung zu begleiten.

3. Wirtschaftlichkeit

Neuvermietungen im Rahmen der normalen Fluktuation dürfen zu Marktpreisen erfolgen.

Sofern nach energetischen Modernisierungen die Nettobelastung der Mieter über einen Zeitraum von 10 Jahren oder länger konstant bleibt, ist zuvor eine einmalige Erhöhung von Bestandsmieten zulässig, wenn diese damit unterhalb des Marktpreises liegt. Dabei ist eine soziale Abwägung vorzunehmen.

Alle geeigneten öffentlichen Fördermöglichkeiten für Modernisierungen sind zu beantragen.

4. Fairneß

Die Gründungsgesellschafter der Immobilien-Beteiligungen oder mit diesen verbundene Personen und Unternehmen haben zur Zeit des Erwerbs keine Rechte an den Objekten und erbringen keine Leistungen im Hinblick auf solche Objekte.

V. Überwachung

Ein Beirat überwacht künftig die Einhaltung dieser Charta. Er setzt sich zusammen aus einem Vertreter der Anteilseigner, einem Vertreter der Geschäftsleitung und einem Externen.

Aktualisiert: 2. Januar 2015.

Die Charta Nachhaltiges Wohnen für Sie zum Download [pdf].

Die Anforderungen an Anteilseigner für eine Teilnahme an Nachhaltigem Wohnen für Sie zum Download [pdf].

Pressekontakt:

Christoph Marloh
Telefon: (0177) 362 91 71
Email: christoph.marloh@gb24fonds.com

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